MindGeek-Klage: Pornhub-Mutterkonzern im Visier der Justiz

Schwere Zeiten für MindGeek! Der Mutterkonzern zahlreicher bekannter Pornoseiten wie Pornhub sieht sich einer Klage wegen der Verbreitung von Sexvideos, die ohne Einverständnis der darauf zu sehenden Personen im Internet veröffentlicht wurden, gegenüber gestellt. In der Klageschrift ist gar von „Menschenhandel“ die Rede.

Zivilklage gegen MindGeek wegen Verbreitung von Sexvideos ohne Einverständnis

MindGeek ist einer der Big Player im Porno-Business. Pornhub, RedTube, Brazzers oder MyDirtyHobby sind nur einige der Marken, für die das internationale Unternehmen als Mutterkonzern fungiert.

Zwar war MindGeek schon des Öfteren herben Vorwürfen wie etwa mangelhafter Umsetzung von Jugendschutzbestimmungen oder anderer Delikte ausgesetzt, doch nun trifft es das Unternehmen noch härter. Denn es ist endgültig ins Visier der Justiz geraten. Aber weshalb?

Eine Gruppe von US-Anwälten um Michael J. Bowe, früherer Anwalt von Donald Trump, haben am 17. Juni 2021 beim Gericht in Kalifornien eine Zivilklage gegen MindGeek eingereicht. Bei den Klägerinnen handelt es sich um 34 Frauen, die dem Unternehmen vorwerfen, an der Verbreitung von Sexvideos durch Dritte ohne Einverständnis der darauf zu sehenden Personen beteiligt zu sein. Dies sei eine Form von „Menschenhandel“, wie es in der Klageschrift heißt.

Die Beteiligung von MindGeek an der vorgeworfenen Straftat ergibt sich laut der Klägerinnen daraus, dass das Unternehmen den Upload entsprechender Pornovideos auf den eigenen Plattformen zulassen und sogar fördern würde.

Illegaler Upload als Geschäftsmodell von MindGeek?!

Obwohl es sich um eine Zivilklage handelt, sind ein Großteil der in der Klageschrift skizzierten Vorwürfe strafrechtlich relevante Tatbestände, darunter auch die Beteiligung am Upload von Sexvideos ohne Einverständnis. Ein Auszug weiterer Straftaten, die MindGeek vorgeworfen werden:

  • Förderung und Verbreitung von Kinderpornografie
  • Weitergabe privater Daten
  • Verbreitung sexueller Privataufnahmen
  • Verletzung der Bundesgesetze gegen Sexhandel
  • Verleumdung
  • Unlauterer Wettbewerb

Dass der illegale Upload von Sexvideos eine Art Geschäftsmodell von MindGeek sein könnte, verdeutlichen Ausführungen von Bowe und seinem Team. So würde laut Whistleblowern in den seltenen Fällen, dass die Angeklagten dazu gezwungen werden konnten, hochgeladene Inhalte zu entfernen, MindGeek entsprechende Videos systematisch auf den eigenen Porno-Plattformen re-uploaden.

In der Klageschrift heißt es, dass die maximale Verbreitung von nicht einvernehmlichen Inhalten ein zentrales Element von MindGeeks Geschäftsplans sei, das weltweit führende Unternehmen für Online-Pornografie zu werden

Auch Kreditkartenfirmen angeklagt

Bei den Beklagten handelt es sich neben MindGeek selbst um einige Tochterunternehmen, CEO Feras Antoon, Geschäftsführer David Tassillo und Corey Price sowie einige Investoren und Kreditkartenfirmen.

Vor allem gegen Letztere wird erhebliche Kritik laut. In der Klageschrift heißt es, dass sie „die einzigartige Gelegenheit hätten, die Ausbeutung zu stoppen, aber stattdessen haben sie sich entschieden, auch davon zu profitieren.“ Demnach lassen sich einige Zeilen der Klageschrift als Warnung an alle großen Finanzunternehmen lesen, nicht oder zumindest nicht mehr mit Porno-Unternehmen zusammenzuarbeiten.

US-Journalist teilt Klageschrift via Twitter

Dafür, dass die Inhalte der Klage gegen MindGeek überhaupt an Öffentlichkeit gelangt sind, ist Nicholas Kristof verantwortlich. Der US-Journalist teilte die Informationen via Twitter. Bereits am 4. Dezember 2020 sorgte er für Schlagzeilen, als ein kontroverser Artikel von ihm zu verschiedenen Positionen der religiös geprägten Anti-Porno-Aktivistengruppen Exodus Cry and NCOSE in der New York Times erschien.

Dank Kristof wurde überhaupt erst bekannt, bei wem es sich eigentlich um die Klägerinnen handelt. Serena Fleites ist dabei die einzige Klägerin, die namentlich bekannt ist. Die weiteren 33 Frauen wollten anonym bleiben und werden nur unter dem Pseudonym „Jane Does 1-33“ identifiziert.

Ein Großteil der Klägerinnen stammt aus den USA, allerdings befinden sich darunter auch Frauen aus Großbritannien, Thailand und Kolumbien.

Paragraph 230 schützt MindGeek

Damit MindGeek für illegale Video-Uploads auf den eigenen Plattformen nun aber tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden kann, sei laut der Klageschrift eine Ausnahme von Paragraph 230 notwendig. Denn dieser besagt, dass kein Provider oder User eines interaktiven Computer-Services als Publisher von Informationen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, behandelt werden kann.

In anderen Worten: Gilt Paragraph 230, trägt MindGeek keine Mitschuld an dem, was auf den eigenen Plattformen hochgeladen wird, solange die betreffenden Uploads nicht von dem Unternehmen selbst veranlasst werden. Eine Ausnahme von diesem Paragraphen ist somit notwendig, damit die Zivilklage erfolgreich ist. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, bleibt abzuwarten.