Urteil: Heimliches Abziehen von Kondom beim Sex ist strafbar

Wer beim Geschlechtsverkehr ohne Wissen des Sexpartners das Kondom abstreift, begeht einen sexuellen Übergriff. Dies erklärt nun das Berliner Kammergericht und beruft sich dabei auf einen Prozess von 2018, in dem ein Polizist für diese als „Stealthing“ bezeichnete Praxis verurteilt wurde.

Stealthing erfüllt Tatbestand des sexuellen Übergriffs

Als erstes Oberlandesgericht hat das Berliner Kammergericht das sogenannte „Stealthing„, das heimliche Abstreifen des Kondoms beim Sex, für strafbar erklärt. Laut Urteil erfüllt es den Tatbestand des sexuellen Übergriffs, wenn der Geschlechtspartner „nicht nur gegen dessen Willen in ungeschützter Form penetriert, sondern im weiteren Verlauf dieses ungeschützten Geschlechtsverkehrs darüber hinaus in den Körper des bzw. der Geschädigten ejakuliert“. Rechtlich unklar bleibt, wie zu entscheiden ist, wenn es nicht zur Ejakulation kommt. Ob dann ebenfalls eine Straftat vorliegt und wenn dem so sein sollte, wie diese rechtlich zu beurteilen ist.

Das Urteil des Oberlandesgerichts stammt vom 27. Juli 2020, wurde aber erst jetzt öffentlich gemacht. Es beruft sich dabei auf ein Strafverfahren, das gegen einen inzwischen 38 Jahre alten Polizisten, der beim Sex mit einer Kollegin heimlich das Kondom abgezogen und in die junge Frau ejakuliert hat, geführt wurde. Die damalige Polizeianwärterin hatte in den Geschlechtsverkehr nur unter der Bedingung eingewilligt, dass er sich mit einem Kondom schützt. Im Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Dezember 2018 wurde der Polizist wegen Stealthings zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Außerdem musste er Schmerzensgeld zahlen.

Stealthing ist keine Vergewaltigung

Das Gericht wies darauf hin, dass die Verwendung eines Kondoms nicht nur dem Schutz vor einer Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten diene, sondern auch zur sexuellen Selbstbestimmung gehören könne. In der Urteilsbegründung heißt es, dass sexuelle Selbstbestimmung bedeute, „über Zeitpunkt, Art, Form und Partner sexueller Betätigung nach eigenem Belieben zu entscheiden“. Und dadurch dass der Mann das Kondom heimlich abgestreift hat, liegt hinsichtlich der Form des sexuellen Aktes eine Fremdbestimmung der jungen Frau vor. Somit handelt es sich um eine Straftat.

Eine Vergewaltigung lag laut Gericht aber nicht vor. Jedoch nur, weil es rechtlich nicht möglich sei, den Schuldspruch nachträglich zu ändern. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass das sogenannte Stealthing künftig vereinzelt als besonders schwerer Fall und damit als Vergewaltigung gewertet werde.

Nicht zuletzt wegen des im Jahr 2016 reformierten Sexualstrafrechts. Seitdem gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Gewalt und Drohungen sind also keine Voraussetzungen für Vergewaltigung, sondern lediglich fehlende Zustimmung zu dem, was im Rahmen des sexuellen Aktes passiert. Bedeutet auch: Wurde Sex mit Kondom vereinbart, das Kondom aber vom Mann währenddessen heimlich entfernt, könnte es sich durchaus um Vergewaltigung handeln.

Miese Masche, die immer mehr zum Trend wird

Ist Stealthing ein Einzelfall? Wohl kaum. In einschlägigen Internetforen brüsten sich immer mehr männliche User damit, während des Sex schon mal das Kondom abgestreift zu haben. Und sind sogar davon überzeugt, dass das ihr gutes Recht sei. Man kann davon sprechen, dass sich diese fragwürdige Praxis mittlerweile zu einem regelrechten Sex-Trend entwickelt hat.

Gerade beim Schäferstündchen mit jemandem, den man nicht so gut kennt, sollte man daher besonders viel Vorsicht walten lassen. Das gilt vor allem für Frauen. Es ist wichtig, während des Sex, obwohl man natürlich eigentlich mit etwas anderem beschäftigt ist, von Zeit zu Zeit kontrollieren, ob das Kondom noch drauf ist. Sicher ist sicher. Insbesondere bei Stellungswechseln oder beim Oralsex ist es für den Mann nämlich ein Leichtes, unbemerkt das Kondom abzustreifen.

Andere Möglichkeiten als Achtsamkeit und regelmäßige Kontrollen gibt es nicht. Wer nicht auf gelegentliche One Night Stands verzichten möchte, dem bleibt zum Schutz vor Stealthing also nichts anderes übrig.